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> CCoC - Compliance Code of Conduct <
"Wir bilden uns ein, sehen zu können,
sehen aber unsre Blindheit nicht"
Lasst Integrität leben!
Freiwillige Vereinbarung
Unsere Wertstellung, Ethik- und Integritätsstandards
Vorbemerkung
Ein Hinweis in eigener Sache:
Aufgrund der besseren Lesbarkeit und Einfachheit verwenden wir die männliche Form. Die "weibliche", - wie auch die "diverse" Form, ist selbstverständlich - wenn auch nicht mit genannt - immer mit gedacht, selbes gilt im umgekehrten Falle.
Einführung
Um in der immer schneller und komplexer werdenden Gesellschaft erfolgreich bestehen zu können, muss die Vorbereitung bereits in den Grundschulen - und ab dem Start in die weiterführenden Schulstufen, in allen Unterrichtskonzepten enthalten sein.
Zu beobachten ist hier jedoch, dass, obwohl die schulische Vorbereitung in Fächern, wie Berufliche Orientierung und Berufswahl, - die soziale und ethische Berücksichtigung von etablierten Standards berücksichtigt, noch viele offene Möglichkeiten zur dessen Erweiterung erlaubt.
- Um hier eine praxisorientierte Hilfestellung und Stütze zu leisten, veröffentlicht BOBschule ihre eigene, intern vereinbarte Wertstellung, Ethik- und Integritätsstandards, damit diese in der schulischen Vorbereitung, ab der Grund- und Hauptschulen und in den weiterführenden Schulstufen, als auch in den Oberschulen eine realistische - als auch systematisierte Struktur zum Verhaltenskodex - CCoC, sichtbar werden.
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Unsere Wertstellung und Verhaltensregel sind
für unser Vor(an)gehen sehr wichtig!
§ 1. Leitmotiv
Unser Leitmotiv ist die freiwillige Vereinbarung zur Akzeptanz!
- Deshalb sind für BOBschule die absolute Integrität sowie die ethisch - ökologische -, und rechtlich korrekte Einstellung, in allen Projekten, die erste Voraussetzung!
BOBschule hat sich ein gutes Ansehen in den entsprechenden Gruppen erarbeitet.
- Indem wir neue Wege in der Handhabung von kommunikativ zeitgemäßen Projekten starten, und zukunftsbewusste Ideen suchen, steigern wir die Motivation unserer Projektbeteiligten nachhaltig.
Entsprechend der verschiedenen Projekte und Aktionen in unterschiedlichen Themen - mit teilweise rollierenden Teamzusammensetzungen, steuern und leiten wir das Projekt BOBschule, und teilen sowohl intern, wie auch extern mit den diversen Projektbeteiligten, unsere Grundwerte - Ethik-, Ökologie- und Integritätsstandards.
Bedingt durch die teilweise unterschiedliche Ausrichtung unserer Projekte und Aktionen, unterliegen wir regional - aber auch überregional, zahlreichen Gepflogenheiten, gesetzlichen Regelungen und Standards.
- So können -, und müssen wir jederzeit - unserer schulischen Ausrichtung auch in der Zukunft folgend, gute, ehrliche Ergebnisse erzielen.
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Auch aus diesem Grund formulieren wir einzelne Arbeitsprojekte - die sich ethisch nach den BOBschule-Werten orientieren, und die gültigen Vorschriften und Gesetze einhalten.
Fantasie oder Wunschdenken, Erwartung und Vorstellung, Vereinbarung und Einhaltung - sind für uns wichtige Voraussetzungen für unsere Gegenwart und - Zukunft. Dasselbe verlangen wir, als zwingender Voraussetzung, auch von externen Beteiligten.
- Wir arbeiten gemeinsam - low budget, an realistisch durchführbaren, einfachen Ideen, entwickeln und verfolgen minimalistisch edukative Konzepte, und verpflichten uns an die Einhaltung von genauen Vereinbarungen, die übergreifend an alle unserer Projektbeteiligten sich richten.
Als grenzüberschreitendes Forschungsprojekt mit dem Schwerpunkt "Entwicklung regionaler Ausbildungsförderung" startet BOBschule z.B. ein anonymes Online-Ranking "Die 17 Top-Tipps!" - mit Jugendlichen in der Schule, Ausbildung und Berufseinstieg.
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Die Geltung dieser Richtlinien erstreckt sich an alle, intern – wie extern beteiligten Personen, Teams, aber auch an von außen einbezogenen organisatorischen oder zuliefernden Strukturen.
Wir sind zwingend an die Einhaltung diesen Bestimmungen gebunden. So vermeiden wir wichtige, gesetzliche und organisatorische Risiken für BOBschule und für alle mit uns in Verbindung stehenden - beteiligten Menschen.
Durch diese Vorsichtsmaßnahmen schützen wir die berechtigten Interessen und Rechte aller Beteiligten Personen und Organisationen – inbegriffen auch eventuell zuarbeitenden Dienstleister und Empfänger.
Wir achten - unserer Einstellung spiegelnd, die Erwartungen der einzelnen Personen als auch der gesamten Gesellschaft, und die der Umwelt!
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Durchgreifende Integrität ist unser erster Grundsatz und zugleich die wichtigste Basis für uns - individuellen Persönlichkeiten, bei BOBschule.
Wir meiden - und blockieren entschieden, alle an uns gerichteten Kontakte, wenn diese in Wiederspruch gegen gültige Gesetze oder - Richtlinien allgemein, und insbesondere in Wiederspruch zu BOBschule-CCoC in der Vergangenheit -, Gegenwart - oder - Zukunft, richten.
Weder die BOBschule-Leitung oder -Koordination noch die Projektbeteiligten dürfen gegen diesen Regeln handeln. Um dies auch in Zukunft gewährleisten zu können, praktizieren wir grundsätzlich, und bei allen Projektstarts, ein solides Ethik- und Compliance-Programm, dessen wichtigsten Komponente die BOBschule-CCoC sind.
Uns - und um uns herum, für die junge Generation, ist es existentiell wichtig und entscheidend - dass jeder Person und jede Organisation, die mit uns eine Verbindung eingehen, unsere CCoC kennen und diese anwenden. - Die gegenseitige - und immer authentische Kommunikation ist essentiell!
Deshalb bieten wir sowohl innerhalb, wie auch betroffenen Dritten, in allen Compliance-Fragen unsere Stütze und Hilfestellung. - Wir sind überzeugt, dass dies als ein besonderer Premium-Vorteil für jeden, angesehen wird.
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§ 1.1. Gesetze, Vorschiften, Regeln
BOBschule und alle mit uns in Kontakt stehenden Personen, sind an die Einhaltung der gültigen Gesetze, Vorschriften und Regeln, verpflichtet.
Gemeint sind hier zB. rücksichtsvolle und geordnete Verhaltensweisen gegenüber Behörden, Vorschriften, Gesetzen und Verfügungen, der sorgfältige Umgang mit materiellem und immateriellem Eigentum, der Wahrung aller strafrelevanten Einschränkungen, der Wahrung vom Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, Eigentumschutz, sozialen Standards und Umweltschutz.
Sinngemäß sind auch sämtliche, bei BOBschule-Intern vereinbarten Vorschriften, Regelungen und die entsprechenden Planungen, generell verpflichtend.
• Fallbeispiel: Ein BOBschule-Mitglied verfälscht Angaben (z.B. Startdatum oder Rücklaufzahlen) eines Projektes, um sich unerlaubte Vorteile zu verschaffen.
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§ 2. Gleichheitsgrundsatz
- BOBschule verhält sich allen Beteiligten gegenüber neutral.
Die Teilnehmer sind gebunden, die Verhaltensregeln in allen Situationen, in denen wir gemeinsam bzw. in Zusammenarbeit aktiv sind, nach den gesetzlichen Vorgaben als auch nach den internen Bestimmungen, einzuhalten.
BOBschule achtet die Regeln der Datensicherheit und Informationsfreiheit. Dies ist um so wichtiger, da wir mit allen Mitwirkenden nach den gleichen Maßstäben kommunizieren.
2.1. Einschränkung
Es ist grundsätzlich verboten, über internen Angaben, Daten, Namen, Gruppen, Projekten oder Konzepten, "empfindliche" Informationen nach unbeteiligten - oder unzulässigen Stellen, mitzuteilen. - Hier sind insbesondere auch Organisationen, Zulieferer, oder auch weitere Strukturen gemeint, deren Ausrichtung an die Gewinnoptimierung ausgerichtet ist, und auch im Weiteren nicht unseren CCoC ´ s entsprechen.
2.2. Informationsweitergabe
Ebenso ist es nicht erlaubt, Vorkommnisse, die bei BOBschule erfolgten, gegenwärtig sind oder unsere Zukunft betreffen, Außenstehenden mitzuteilen.
- Interne Informationen dürfen – auch untereinander der Teilnehmenden, bzw. der Mitglieder, in keinem Fall zu geschäftsmäßiger Verwendung missbraucht werden.
Info: Geschäftsmäßige Verwendung ist eine Information – oder Datenweitergabe auch dann, wenn keine Gewinnerzielungs-, oder - Optimierungsabsicht vorliegt.
- Vermutet wird evtl. Korruption, bzw. Vorteilsnahme bei materiellen –, virtuellen - aber auch bei immaterieller Entlohnung bzw. Vergütung oder deren Entgegennahme.
2.3. Wettbewerb
Es wird kein Wettbewerb innerhalb von BOBschule-Projekten oder den teilnehmenden Mitgliedern angestrebt, sondern auf Gleichberechtigung und Chancengleichheit gezielt, was für jeden Teilnehmenden dieselben Vorteile und Herausforderungen sichern soll.
2.4. Datenstruktur
Es wird niemanden, weder den in der Projektsteuerung tätigen Personen, noch den am Projekt aktiv - oder inaktiv tätigen Personen erlaubt, Informationen und Daten vereinbarungswidrig zu sammeln oder diese weiterzugeben.
• Fallbeispiel 1. Während einer Projektplanung werden Details weitergegeben, um „Freundschaftsdienst“ zu erweisen.
• Fallbeispiel 2. Weitergabe von Projekt- oder Konzeptskizzen zB. an "Startup", um zu “helfen“.
• Fallbeispiel 3. Ein "Interessent" beendet seine Start-Teilnahme kurz nach dem Projektstart, und startet selbst mit den bereits erworbenen Informationen seine „eigene“ Unternehmungen. – Hier liegt mw. ein Gesetzesverstoß vor, welcher eine juristische Konsequenz nachfolgen kann.
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§ 3. Vorteilsnahme, Korruption (insb. Korruptionsverbot), Intransparenz
Um die erstrebenswert "zwischenmenschliche" Beziehungen aufzubauen und die gegenseitige Wertschätzung in diesen zu (be)werten, werden häufig "Aufmerksamkeiten/Gefälligkeiten" wie Geschenke und Bewirtungen mit Kontakter, Vermittler, Dienstleister, und weiteren Partnern ausgetauscht.
- Hier ist zu bemerken dass es hierbei wiederholt übersehen wird - Wenn/Wen/Wann die "Rollen" gerade (be)treffen. Solche Geschenke und Bewirtungen können - und dürfen, jedoch, nur ein Signal bedeuten, - auf keinem fall Entscheidungen beeinflussen indem ein Erwartungsdruck entsteht, oder den Anschein erzeugen, dass sie diese kontrollieren oder beherrschen.
Die grundsätzliche Einschätzung von Verhältnismäßigkeit - bzw. das nüchterne Verstand, sollten einem jeden in solchen Situationen den "richtigen" Weg zeigen!
Geschäftliche "Gefälligkeiten" sind u.U. auch ohne Gewinnerzielungsabsicht rechtlich fragwürdig oder verboten!
- "Geschenke und Bewirtungen umfassen alles, was einen Wert – oder Wertigkeit hat, und für den persönlichen Gebrauch im Zusammenhang mit einer erfolgten -, bestehenden – oder zukünftigen Beziehung angeboten oder angenommen wurde und für den der Empfänger keinen angemessenen Marktwert bezahlt." BWL III.
- Beispiele sind etwa Angebote von Waren, Werbeartikeln (wie Transporttaschen, Kugelschreiber, Terminkalender, Uhren usw.), Dienstleistungen, Essenseinladungen, Reisen, Hotels, Veranstaltungseinladungen (wie z.B. Konzertkarten oder Karten für Sportveranstaltungen) oder auch Rabatte für solche Leistungen, Waren oder Bewirtungen, und noch w.a. mehr. BWL III.
3.1. Intransparenz
Beispielhaft für BOBschule sind folgende Regeln gültig:
• Geldgeschenke, Wert- oder Geschenkgutscheine, sind niemals erlaubt.
• Bei Geschenken, wie z.B. Waren und Werbeartikel, sind die gesetzlich festgelegten Wertgrenzen die der gängigen, ethisch anerkannten Praxis entsprechen, maßgeblich. - Somit liegt die Obergrenze bei sog. Sachgeschenken und bei Geldgeschenken bei 0,00 EUR. - Bitte den "EUR-Zahl/Betrag" beachten!
• Essenseinladungen oder ähnliche sonst. Einladungen, wie etwa Catering und Bewirtung von Freunden, Bekannten, Lieferanten und sonst. Dienstleistern, Vertretern und Erlaubnis-, bzw. Genehmigungsstellen, sind unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen und unseren CCoC-Regeln, nach vorheriger Verständigung und entsprechende Genehmigung - durch die Leitung von BOBschule, angemessen zu gestalten.
• Versuche von div. Beteiligten oder Dritten, strategisch – oder zufällig ausgewählten Mitgliedern oder Zugehörigen unserer Projekte in ihrer Entscheidung bzw. - Einstellung zu unseren Bildungsinteressen, unlauter zu beeinflussen (z.B. durch Geschenke, Vergünstigungen o.ä.), sind unverzüglich der BOBschule-Leitung zu melden.
• Fallbeispiel 1. Ein BOBschule-Mitglied zahlt 100 EUR als Geldgeschenk an einen Amtsträger.
• Fallbeispiel 2. Ein BOBschule-Mitglied erhält von einem potenziellen Lieferanten eine wertvolle Vase.
• Fallbeispiel 3. Ein BOBschule-Mitglied lädt einen potenziellen Genehmigungsbevollmächtigten, Dienstleister oder Vertreter der Presse, zum Bundesliga-Fußballspiel, inklusive VIP-Lounge-Bewirtung des Veranstalters, kostenlos ein.
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§ 4. Sicherheit, Integrität, Barrierefreiheit
- Die übergreifende Sicherheit und Integrität von BOBschule-Mitgliedern - deren persönlichen Daten und - Vermögenswerten, die internen BOBschule-Daten und Informationssystemen, Räumlichkeiten, Telekommunikationsnetzen und virtuellen Werten, als auch der Datenschutz, genießen überragenden Vorrang.
- Der Schutz vor feindseligen -, missbräuchlichen Handlungen ist für uns von größter Bedeutung!
- Der nachhaltige Erfolg von BOBschule hängt im Besonderen von der Nutzung von den erworbenen -, bereits vorhandenen – als auch eigenständig - intern- wie auch extern entwickelten – Informationen, Daten und sonst. EDV-Strukturen bzw. Organisationen (sowohl intern als auch von außenstehenden Dritten, z.B. Zulieferern) und deren Integrität wie auch deren Geheimhaltungszuverlässigkeit ab.
- Vertrauliche Informationen aller Art (z.B. Personelle Strukturen, Interne Entwicklungen, Skizzen, Konzepte, Protokolls, Gestaltung, Designs, technische -, wissenschaftliche - oder wirtschaftliche Daten, (auch finanzielle) usw. dürfen nicht an Unbefugte – weder intern noch extern – weitergegeben werden.
- Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende eines ggf. bestehenden BOBschule-Zugehörigkeit bzw. – Mitgliedschaft, hinaus.
- Zum Schutz dieser Informationen ist Vertraulichkeit und Geheimhaltung, sowohl intern wie auch extern - auch mit unseren Partnern und Zulieferern, konsequent vorsorglich und vereinbarungsgemäß zu gestalten und abzusichern.
- Darüber hinaus unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten strengen gesetzlichen Bestimmungen (z.B. der EU-Datenschutz-Grundverordnung).
BOBschule hält sich zwingend an die geltenden Datenschutzgesetze.
• Fallbeispiel 1. Ein BOBschule-Mitglied leitet interne Angaben, die in unseren CCoC und zusätzlichen Vertraulichkeitsvereinbarung inbegriffen sind, nicht erlaubt an unbeteiligte Außenstehende weiter.
• Fallbeispiel 2. Ein BOBschule-Mitglied leitet personenbezogene Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse usw.) an Dritte weiter ohne das notwendige Einverständnis bzw. Genehmigung vorher eingeholt zu haben.
§ 4.1. Integrität
Der Schutz der persönliche Sicherheit, als auch der mentale Stabilität unserer Mitglieder -, wie auch aller Projektbeteiligten, steht für uns an erster Stelle!
§ 4.2. Anonymität
BOBschule gewährleistet eine generelle Integrität und Anonymität für alle Mitglieder, Projektteilnehmer wie auch für alle Projektbeteiligten!
- Unserer Education Workshop - und deren Sicherheitsprinzipien folgend, bieten wir für "kritischen Situationen" zusätzlich eine besondere, vertrauliche Telefonnummer, - Diese wird (für anonymisierte Verbindungen) freigehalten => die Telefonnummer des Anrufers wird nicht angezeigt.
Mehr Informationen über "anonymisierte Verbindungen" und deren Benutzung, sind weiter unten, § 4.3., § 4.4., sowie in unserer Impressum, unter § 4. "Vertrauliche Telefonnummer" zu erfahren.
§ 4.3. Barrierefreiheit, Multiflexibilität, Anonymität
Grenzen gibt es in unterschiedlichen Formen: in unserer, zunehmend rasanteren Welt, steht immer weniger persönliche Zeit für die eigene - persönliche Aufmerksamkeit, zur Verfügung.
Die Unterschiede zwischen den sog. bildungsfernen -, und der akademischen Familienstrukturen, verdichten sich, und ziehen weiter reichenden, Konsequenzen nach sich.
- Die neue junge Generation befindet sich in unterschiedlichen Bildungsstufen, weil die Lernchancen nicht mehr auf dem gleichen - und schon gar nicht auf dem vergleichbarem Stand sind.
"Sie" existieren in ihrer neuen "Entfremdung" -, -"Eingruppierung" -, "Vereinzelung" - und in der darauf folgenden "Spezialisierung" von "Wissensklassen-Zugehörigen".
Bei zunehmender - und beschleunigter - täglich schwankender Virtualität, bleibt für das Lernen immer weniger persönliche Zeit. - Die Lernunterschiede werden grösser, die Bildungsziele undeutlicher, und als Rückkopplung, verkomplizieren sich auch die Bildungsformulierungen .
- Wir, von BOBschule, suchen mit unserem Edukation Workshop den richtigen Weg, hin zu mehr Team-Motivation, und bieten deshalb in einem "komprimiertem" Mitmach-Projekt, unsere Lernhilfe an, mit dem Ziel, dass auch die "aussen gebliebenen" Jugendlichen zum Lernen motiviert werden, die sonst in der -, und für die Schule, zunehmend seltener erreichbar sind.
- Unsere "Erweiterte virtuelle Lernhilfe" in die sog. "Einfache Sprache" hineinkomprimiert, ermöglicht den Einsatz von lösbaren Aufgaben, und dies für jeden Teilnehmenden.
- Durch die "maßvolle" Einbeziehung von komplexen Wörtern und Fachformulierungen, für die eher herausfordernden Lernprojekte, trainieren - und üben wir jederzeit das "Aufstehen" nach dem "Hinfallen" .
- So wird niemand allein gelassen, und jeder kann von dem anderen, als auch von sich selbst, profitieren!
Uns stehen mehrere Schwierigkeitsstufen zur freien Auswahl zur Verfügung.
Wenn bei manchen Lernaufgaben keine Fortschritte erzielt werden, können wir so eine(n) "anonym"- Tutor-Team (Tutoring) zur Lösungsfindung mit hinzuziehen.
- Ein Tutoring-Projekt kann durch einem - oder durch mehreren "T2T (Team für Team)" erfolgen. Die Ausschreibung zur Tutoring kann ausschliesslich "intern-offen" ausgeschrieben werden, und wird somit anonym kommuniziert.
- Unsere anonyme, vertrauliche Telefonverbindung - Anonymisierte Verbindung = die Telefonnummer des Anrufers wird nicht angezeigt - kann nur ausnahmsweise eingesetzt werden .
Deutschland: > 0151 53 29 78 46 <
Ausland: > (0) +49 151 53 29 78 46 <
§ 4.4. Vertrauliche Telefonnummer, Anonymisierte Verbindung
Die Telefonnummer des Anrufers wird nicht angezeigt.
> Deutschland: 0151 53 29 78 46 <
> Ausland: +49 (0) 151 53 29 78 46 <
Diese Telefonnummer darf nur ausnahmsweise benützt werden! - Wir bitten um vorheriger Terminreservierung p. Anonym-Formular Nr. 1 !
Wir kommunizieren anonym p. E-Mail, und sind somit immer erreichbar. Benützt bitte unseren Anonym-E-Mail-Formular! > hier <
§ 5. Produkt- und Projektqualität und -Sicherheit
Unsere hohe Produkt- und Projektqualität ist ein zentraler Träger unserer Bildungsziele. Weiterhin sind die Mitgliederzufriedenheit, projektorientierte Steuerung, Fehler- bzw. Problem Reduzierung, stetige Weiterentwicklung sowie ein ganzheitliches Management, unabdingbar.
Interne wie auch externe Anforderungen wie Qualität, Verlässlichkeit, Termineinhaltung und Kostenentwicklung müssen realistisch gesetzt und eingehalten werden.
Alle BOBschule-Mitglieder tragen Verantwortung - Risiken und Gefahren, die sich aus der Verwendung bzw. Nichtbeachtung unserer Konzepte und Projekte ergeben können, sind auszuschließen. Die jeweils geltenden technischen und rechtlichen Normen und Vorschriften sind einzuhalten.
• Fallbeispiel: Ein BOBschule-Mitglied beachtet bei der Entwicklung eines neuen Projektes nicht die geltenden Normen und Standards.
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§ 6. Umgang mit unserem Vermögen
Das materielle und immaterielle Vermögen von BOBschule (z.B. Ideen, Patente, Rechte auf Bild und Text, Veröffentlichungsrechte, Büroausstattung, Software, Marken, Logos, Know-how etc.) ist verwendungsorientiert.
Unser Ziel ist eine maximal wirkungsvolle Unterstützung von BOBschule.
- Folgerichtig dürfen diese Vermögenswerte ausschließlich intern genutzt werden. Eine private Verwendung wird nicht erlaubt.
• Fallbeispiel: Ein BOBschule-Entwickler nutzt den ihm zur Verfügung gestellten Arbeitslaptop während seiner Projektzeit für das umfangreiche private Surfen im Internet, während er das Projekt, wofür er sich engagieren sollte, vollkommen vernachlässigt.
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§ 7. Vermeidung von Interessenskonflikten
Projektzentrierung ist BOBschule-Pflicht!
Alle weiteren Tätigkeiten, sofern diese unsere Interessen tangieren, sind nur nach schriftlicher Zustimmung durch unserer Administrationsleitung, erlaubt.
BOBschule wird die Zustimmung nur aus wichtigem Grunde verweigern. - Ein Interessenkonflikt ist zu vermeiden.
Bei Zweifeln oder Fragen soll eine gegenseitige Verständigung und Konsens angestrebt werden.
• Fallbeispiel 1. Während eines laufenden Projektes bearbeitet unser Texter das gleiche Thema für eine andere Organisation.
• Fallbeispiel 2. Ein externer Autor liefert vereinbarungsgemäß ein Artikel an BOBschule, während ein anderer Auftraggeber ein sinngemäß gegenteiligen Artikel von ihm veröffentlicht.
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§ 8. Soziale und ethische Verantwortung
Die Verpflichtung zu sozialer und ethischer Verantwortung ist für uns alle - und insbesondere für BOBschule, substantiell wichtig.
Die individuelle Würde eines jeden BOBschule Mitglieds, Zulieferers, extern- oder intern Verantwortlichen oder jeden andern - zur BOBschule in irgendeiner Form in Kontakt stehenden Person, - prägt unsere Kultur in gegenseitiger Achtung.
Wir suchen fortlaufend, und in allen Kommunikationsformen und - Situationen, nach den Anforderungen von Sozial- und Ethikstandard.
Jegliche Form (verbal oder physisch) von Belästigung oder Diskriminierung unserer Mitglieder, z.B. aufgrund Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung o.ä. ist verboten!
- Niemand - ob mit uns in Kontakt stehender Person, oder auch Außenstehenden, dürfen wegen der Wahrnehmung ihrer persönlichen Rechte benachteiligt werden!
- Hierzu gehören insbesondere das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Mobbing und körperlichen Disziplinierung, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutz am Arbeitsplatz, die Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeitregelungen, die Wahrung von Umweltschutz, eine gerechte Bezahlung nach ethischen Standards und – Freiheit.
• Fallbeispiel 1. Ein Zulieferer beschäftigt Kinder unter 15 Jahren.
• Fallbeispiel 2. Eine unserer Administratoren diskriminiert Schülerinnen und Schüler wegen ihrer Herkunft.
• Fallbeispiel 3. Ein Projektverantwortlicher bei BOBschule reglementiert seine Projektbeteiligten und übt einen Termindruck auf diese aus.
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§ 9. V.i.S.d.P. - Verantwortlich im Sinne des Presserechts
Alle Informationen auf den Internetseiten von BOBschule verfolgen den Sinn und Zweck laut unserer Schulungsunterlagen.
Auszug aus „Impressum richtig gestalten“ - Freistaat Bayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts:
„... Ausnahme Schulungsunterlagen - Bei Schulungsunterlagen, die nur an einen begrenzten Teilnehmerkreis herausgegeben werden, kann auf ein Impressum verzichtet werden.“
- Wir, bei BOBschule - Berufliche Orientierung Bayern, bieten trotzdem ein Impressum an, da wir der Meinung sind, dass ein Mehr an Informationen an unseren Internet-Lesern wir schuldig sind.
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§ 10. Bildungsauftrag, Education Workshop, Berufsorientierung, Berufswahl
BOBschule versteht sich als ein Bildungsportal im Internet – deren Grundidee der jederzeitige und für allen Menschen verfügbare, vereinfachte Zugang zum Wissen sind.
- Von allen Orten, für jeden und jederzeit erreichbare Lerninhalte sollen junge Menschen jeden Alters motivieren, sich zu beteiligen, diesen Lernplattform mitzugestalten und auch andere Jugendliche zum „einfach lernen“ zu überzeugen.
Wir sind der Überzeugung, dass auch die kommende Junge Generation die gleichen Hilfen braucht, die wir selbst auch erhalten. Diesen Hilfen wollen wir, mit Einbeziehung der Neuen Internetgedanken und – Möglichkeiten, in einem gemeinsamen Projekt aktiv gestalten.
- Wir laden alle jungen Menschen – und auch die, die sich jung fühlen – zu diesem Mitmach-Projekt ein. Wir stehen zu unserem erweiterten Motto – „Die Gedanken sind frei“ – mit folgendem Zusatz: Die gesellschaftliche Integration und - Verwirklichung soll für jeden, jederzeit, überall und kostenfrei verfügbar sein!
- Was könnte interessanter sein, als Das weiter zu verschenken, Was jeder - Klein und Groß, bereits besitzt? - Es ist kostenlos, überall produzierbar und jeder braucht es!
- Wissen!
Wir von der BOBschule, prüfen jede Möglichkeit nach den Kriterien autorisierter Educations-Listen auf Brauchbarkeit, Machbarkeit, Verwendungszweck, Sinn und Effizienz, - unabhängig von deren ursprünglichen Herkunft.
Selten sind eventuell auch noch die speziellen Zulassungen einzuholen oder abzuklären, oder aus der eigenem Educations-Liste welche zu verleihen.
• Fallbeispiel: Ein Education Workshop erweist sich als ein geeigneter Verbinder zwischen Grundschüler und Oberschüler, ohne die entsprechenden schulinternen Komplexität und - Prozesse zu erzwingen. - Die vorhandenen schulischen Beschränkungen und Standardkonzepte können weiterhin eingehalten werden, ohne auf einem schnellen Wissenszugewinn verzichten zu müssen.
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§ 11. Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind selbstredend ein BOBschule-Basisanliegen, insbesondere um die Jugend mit Umweltverträglichkeit und Ökoeffizienz, und auch mit deren Entstehungsprozessen - zu betrauen.
Im Rahmen unserer Projektprozesse wird es immer wichtiger, die vorbeugende Maßnahmen aufzulisten, zu schildern und begreiflich zu machen, um Umweltschaden und deren Ursachen zu verdeutlichen und wie man sie vermeidet.
- Alle Menschen weltweit, sind dazu verpflichtet, schonend mit unseren gemeinsamen Ressourcen umzugehen und aktiv beim Umweltschutz mitzuwirken.
Vorrangigste Ziele sind die Erhaltung und der Schutz der natürlichen Ressourcen sowie die bewusste und verantwortungsvolle Umgang mit Rohstoffen.
Schadstoffe und Abfälle müssen vermindert werden, und deren Wiederverwertung in die globalen Energieversorgung - inkl. die ökologischen Energieerzeugung, eingegliedert sein.
Um in der Zukunft weitere umweltgefährdende Vorfälle zu vermeiden müssen Planer, Manager, Politiker und Bürger an einem Strang ziehen!
Wir, als BOBschule, erkennen unsere Verantwortung für Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
Es ist unser zentraler Bestreben, uns nach den besten Umweltmanagementnormen langfristig zu richten. - Für langfristig sinnvolle Nutzung erachten wir beispielsweise die digitalen Zukunftstechnologien bei der internationalen - zwischenstaatlichen Planung -, Erfassung - und der Steuerung von E-Verbrauch und E-Effizienz.
– Wir fordern von der Politik eine ethisch- wirtschaftliche Grundeinstellung im Umgang mit Rohstoffen.
- Wir informieren in allen unseren Projekten die Zukunftsgeneration über unseren aktuellen Möglichkeiten zum Schutz der Umwelt, und bemühen uns nachhaltig, die jungen Menschen auf diesem Weg „mitzunehmen“ und ihre Akzeptanz zu gewinnen.
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§ 12. Sicherheit
In Bezug auf die Sicherheit unserer BOBschule-Mitglieder verpflichten wir uns selbst zur Einhaltung höchster für uns erreichbaren Sicherheitsstandards.
Unseren internen und externen Qualitäts-, Sicherheits- uns Security-Richtlinien halten wir jederzeit ein und geben diese verpflichtend auch an beteiligten Personen und Organisationen weiter.
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12.1. Verstoß gegen den CCoC - Compliance Code of Conduct
Jeder, mit BOBschule in Kontakt stehende einzelne Person, - Gruppierung, - Teams oder Organisation ist für die Einhaltung unseres CCoC - Compliance Code of Conduct, verpflichtet und für deren Einhaltung selbst verantwortlich.
- Bei Fragen oder Klärungsbedarf ist es notwendig einen BOBschule-Verantwortlichen - Kompetenzträger, zu informieren. Die Nichteinhaltung dieses Codes kann Konsequenzen nach sich ziehen.
12.2. Verbindliche Vereinbarung - BfBA - Basis for a Binding Agreement
Vorsorglich definierte Rahmen der Sicherheit und Integrität bilden unsere Freiheit.
- Für Geben wie für Nehmen.
12.3. Wahrung des Standards bei Information und Training
... Um die Verantwortung für unseren CCoC - Compliance Code of Conduct aufrecht zu halten und dessen Akzeptanz zu gewährleisten, informieren bzw. schulen wir unsere Projektmitglieder und - Beteiligten fortlaufend über wichtigen Themen in Zusammenhang mit unserem CCoC - Compliance Code of Conduct.
... Dies erfolgt über E-Learning- oder div. E- Konferenz-Methoden.
Zusätzlich stellen wir regelmäßig speziell ausgewählten Themen (z.B. Korruptionsbekämpfung, ) auf unseren internen Seiten online.
! Dieser BOBschule - CCoC - Compliance Code of Conduct - Verhaltenskodex bleibt nicht statisch und unveränderlich:
... In stetigen, fortlaufenden Zusammenarbeit mit unseren MultiFlex-Teams, werden regelmäßig alle CCoC-Bestandteile auf die Prüfbank gestellt, deren Aktualität überprüft, und bei Erfordernis - entsprechend unseren gemeinsam getroffenen Entscheidungen, angepasst.
... Wir bemühen uns nachhaltig, unseren Vorhaben - mit Einbeziehung der aktuellen Grenzen und Vorgaben, ganzheitlich - ethisch, als auch zukunftsorientiert und nachhaltig zu planen, zu organisieren und zügig zu realisieren
... Uns ist es substantiell wichtig, dass diese, erneut aktualisierte - Verhaltenskodex zur jederzeit und für jeden Menschen individuell nützt. Somit kann sich jeder Person zu allgemeinem gesellschaftlichem Fortschritt und dessen Vorankommen jederzeit einbringen.
Die vorliegenden Vereinbarungen "CCoC - Compliance Code of Conduct - Verhaltenskodex" sind, in Übereinstimmung mit unseren Förderpartnern, zur laufenden Kontroll-Überprüfung und - Bestätigung, freigegeben.
BOBschule – Berufliche Orientierung Bayern; Paradiesplatz 1, 88131 Lindau (B); +49 8382 60 44 321 info@bobschule.de; www.bobschule.de ;
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihr BOBschule-Team
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